In unserem neuesten Blogbeitrag beschäftigen wir uns mit den Baupreisindizes für das Jahr 2023 und deren Bedeutung für Bauherren, Immobilieninvestoren und Steuerzahler. Angesichts der aktuellen Entwicklungen auf dem Immobilienmarkt und der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ist es essenziell, die relevanten Kennzahlen im Blick zu behalten. Wir analysieren die aktuellen Daten und erörtern, wie sich die Baupreisindizes auf Ihre Investitionsentscheidungen und steuerlichen Aspekte auswirken können, um Ihnen dabei zu helfen, fundierte Entscheidungen für Ihre Immobilienprojekte zu treffen.

 

Immobilienbewertung

Für die Ermittlung der Grundbesitzwerte im Sachwertverfahren (das Sachwertverfahren findet u. a. Anwendung für Wohnungs- und Teileigentum sowie für Ein- und Zweifamilienhäuser) müssen die Regelherstellungskosten für Gebäude aus 2010 dem entsprechenden Bewertungsjahr mittels eines sogenannten Baupreisindex angepasst werden. Die Baupreisindizes werden in regelmäßigen Abständen auf Basis der vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Baupreisindizes angepasst (§ 190 Abs. 2 Bewertungsgesetz/BewG).

 

Indizes 2023

Das Bundesministerium der Finanzen hat mit Schreiben vom 30.1.2023 (IV C 7 – S 3225/20/10001 :004) die Baupreisindizes für 2023 bekannt gegeben. Für alle Erwerbe ab dem Kalenderjahr 2023 gilt für Ein- und Zweifamilienhäuser, Wohnungseigentum in Mehrfamilienhäusern und Wohnhäusern mit Mischnutzung ein Index von 164,00. Für alle übrigen Gebäudearten (u. a. Banken und ähnliche Geschäftshäuser, Kliniken, Hotels, Sporthallen, Verbrauchermärkte usw.) gilt ein Index von 166,9.

 

Erhebliche Werterhöhung

Die für 2023 geltenden Indizes unterscheiden sich teilweise erheblich von jenen der früheren Jahre. So betrugen die maßgeblichen Baupreisindizes für 2022 141,00 bzw. 142,99 sowie für 2021 129,2 bzw. 130,1. Die erhebliche Erhöhung ist auf die enormen Preissteigerungen der letzten Jahre zurückzuführen. Die hohen Indizes führen regelmäßig zu höheren Grundbesitzwerten und damit auch zu höheren Erbschaft- bzw. Schenkungsteuern.

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.